Der 23. Mai – ein Datum, das erst einmal nicht weiter auffällig erscheint. Vielleicht haben einige von euch oder euren Bekannten an diesem Tag Geburtstag. Möglicherweise kennt ihr es auch von eurem diesjährigen gelben Schlossgrabenfest-Bändchen. Doch dieses Datum hat noch eine weitere wichtige Bedeutung. Denn an diesem Tag feiert ein besonderes Dokument sein nun bereits 77. Jubiläum. Ein Dokument, das als Vorbild für viele andere seiner Art diente. Ein Dokument, entstanden in der Nachkriegszeit, das die lebende Grundlage für unser aller Zusammenleben darstellen soll – mit dem Ziel, grundlegende Werte wie Demokratie und Menschlichkeit dauerhaft abzusichern. Diese Prämisse wird gerade in der heutigen Zeit immer wichtiger und sollte daher möglichst facettenreich repräsentiert werden. Deshalb hat in diesem Jahr unser Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den „Ehrentag“ des (wie ihr bestimmt mittlerweile realisiert habt) Grundgesetzes ins Leben gerufen. Mit vielen praktischen Mitmachaktionen im ganzen Land sollte dabei jeder die Möglichkeit und den Ansporn erhalten, Gemeinschaft zu erleben und mitzugestalten. Von Müllsammelaktionen über Kunstprojekte bis zu Straßenfesten war hier alles dabei. Allein die Fülle dieser vielfältigen Beteiligungschancen wäre schon einen eigenen Bericht wert, im Folgenden möchte ich mich aber auf eine bestimmte fokussieren:
Denn mit dabei war auch unser LGG mit über 20 Schülerinnen und Schülern von Klasse sieben bis zwölf. Wir wurden nämlich als Schule ausgewählt, bei der Aktion „DEIN SOUND.DEIN RECHT“ der Stadt Darmstadt mitzuwirken – und das im ganz großen Stil. Jeder und jede von uns Teilnehmenden suchte sich dazu einen Artikel der Wahl aus dem Grundgesetz aus und befasste sich mit persönlichen Verbindungen und Gedanken zu diesem. Die daraus entstandenen Statements sollten am Samstag des Schlossgrabenfestes (eben am 23. Mai) auf verschiedenen Bühnen zusammen mit dem ausgewählten Artikel vorgetragen und zusätzlich in der Gestalt von Social-Media-Clips veröffentlicht werden. Sogar in den Straßenbahnen wurden zeitweise Gruppenbilder von uns gezeigt. Alle bewiesen daher großes Engagement und investierten viel Zeit, um diese verantwortungsvolle und durchaus auch Überwindung kostende Aufgabe zu bewältigen. Jedoch konnte aus Zeitgründen leider nicht jedes der allesamt sehr gelungenen Endprodukte auch auf den Bühnen des Schlossgrabenfests gehört werden: Insgesamt nur sechs von uns wurden dazu durch Los ausgewählt. Das „Bühnenfeeling“ konnte allerdings jeder erfahren und mit einem Plakat, auf das der eigene Artikel gedruckt war, ebenfalls auf die Bühne kommen. Auch Oberbürgermeister Hanno Benz war anwesend und fand einige einführende Worte.
Das alles klingt auf den ersten Blick sehr überwältigend und glaubt mir, das war für mich nicht anders: Doch gerade aus meiner persönlichen Sicht als jemand, der normalerweise nicht gerade entspannt und mit Vorfreude auf solche öffentliche Vortragssituationen zugeht, für diese Aktion aber trotzdem über seinen Schatten gesprungen ist, kann ich sagen: Es war auf jeden Fall eine gute Entscheidung. Nicht nur, weil es ein sehr schönes Gefühl ist, für die Grundlage unserer Demokratie einzustehen und durch das Publikum signalisiert zu bekommen, dass diese auch weiterhin durch viele in unserer Gesellschaft getragen wird. Sondern auch, weil man daran persönlich wächst. Deshalb möchte ich an dieser Stelle betonen: Ergreift solche Chancen, wenn sie sich euch bieten! Es lohnt sich in jeglicher Hinsicht.
Im Folgendem befinden sich einige Statements – Viel Spaß beim Lesen!
Smilla Sophia Luckey
Artikel 1 GG
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Dieser Satz steht bewusst am Anfang, weil er die Grundlage für alle anderen Grundrechte bildet. Für mich bedeutet Menschenwürde, dass jeder Mensch denselben Wert hat, einfach weil er ein Mensch ist – unabhängig von Herkunft, Geld oder Leistungen. Deshalb sollte jeder respektvoll behandelt werden. Niemand darf erniedrigt, ausgegrenzt oder diskriminiert werden, und der Staat hat die Pflicht, Menschen davor zu schützen.
Besonders wichtig wurde dieser Artikel nach der Zeit des Nationalsozialismus. Damals wurden Menschen entrechtet und unmenschlich behandelt. Deshalb wurde nach dem Zweiten Weltkrieg festgelegt, dass so etwas nie wieder passieren darf.
Auch heute ist Artikel 1 noch sehr wichtig. Man sieht oft, dass Menschen in der Schule, im Internet oder im Alltag beleidigt oder ausgeschlossen werden. Der Artikel erinnert mich daran, wie wichtig Respekt und Gleichberechtigung sind.
Besonders bedeutend finde ich auch, dass die Menschenwürde immer gilt – selbst wenn jemand Fehler macht, bleibt sie bestehen und darf niemandem genommen werden.
Zusammenfassend kann man sagen, dass Artikel 1 das Fundament unseres Zusammenlebens ist. Jeder von uns trägt Verantwortung dafür, wie wir miteinander umgehen. Deshalb halte ich ihn für einen der wichtigsten Artikel im Grundgesetz.
Amelie Wallerer
Artikel 1 GG
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalten.“
Der erste Artikel unseres Grundgesetzes thront sowohl in seiner Position als auch in seiner Bedeutung über allen anderen und dient als Grundlage aller weiteren Gesetze. Aber was ist mit Menschenwürde überhaupt gemeint?
Menschenwürde kann man sich nicht verdienen, man besitzt sie von Geburt an, unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, Nationalität, Religion oder Einschränkungen irgendeiner Art. Jeder Mensch hat ein Recht auf seine Würde, sie darf in keiner Form verletzt werden, weder durch Folter, Zwangsarbeit, Verwehrung des Existenzminimums, oder unmenschliche Haftbedingungen noch durch Diskriminierung und Abwertung in irgendeiner Form.
Doch obwohl das Gesetz eindeutig ist, ist die Realität leider oft anders. Ein Blick auf unsere Gesellschaft zeigt, dass es auch bei uns viele Menschen gibt, denen ein Leben in Würde, ein Leben, das ihnen gerecht wird, verwehrt bleibt. Millionen von Menschen müssen täglich um ihre Existenz kämpfen, leiden unter Altersarmut oder sind sogar obdachlos. Millionen von Menschen werden aus unterschiedlichsten Gründen diskriminiert und ausgeschlossen, häufig wegen ihrer Herkunft, wegen ihres Glaubens oder weil sie queer sind. Und wenn man sieht, wie große politische Parteien, die sich eigentlich dem Grundgesetz und der Menschenwürde verpflichten sollten, aktiv zur Herabwürdigung von Menschen beitragen, die nicht in ihre Vorstellung einer idealen Gesellschaft passen, dann macht mir das Sorgen.
Wenn wir in Deutschland also nun den Geburtstag des Grundgesetzes feiern, sollten wir uns auch die Frage stellen, wie wir eben dieses besser durchsetzen und schützen können. Das bedeutet für mich aber nicht nur, keine menschenverachtenden Parteien zu wählen. Es bedeutet auch, sich im Alltag um ein menschliches Miteinander zu bemühen, Hass und Diskriminierung entgegenzutreten, und einander – auch bei unterschiedlichen Meinungen – mit Respekt zu begegnen. Denn im Endeffekt tragen wir alle Verantwortung und müssen die Würde jedes Menschen schützen.
Fridolin Elsäßer
Artikel 1 GG
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Eigentlich schützt das Grundgesetz den Bürger vor dem Staat, aber in Wahrheit schützt auch der Bürger sich vor sich selbst. Das Grundgesetz als solches fußt auf Annahmen, deren nicht empirische allgemeine Prinzipien zugrunde liegen, man könnte fast sagen, es entsteht aus voller Willkür, um Willkür zu verhindern. Was paradox klingt, ist eigentlich nur logisch. Der Annahme davon auszugehen, dass einem jeden Menschen die gleiche Würde zustehe, folgt dem willkürlichen Gedanken sich selber etwas unterzuordnen, das sich gar nicht verifizieren lässt. Es hat als solches keine Grundlage und müsste als solches nach den intellektuellen Maßstäben der Logik doch gar nicht wahr sein. Woher wollen wir wissen, dass es gut ist, doch es ist gut.
Gedankenakrobatik
Wer sagt: „Ich erkenne dir Würde an, weil…“ — der hats schon falsch verstanden, hör auf, geh zurück, nein! Das Grundgesetz ist ein Bollwerk gegen einen übergriffigen Staat — und es demonstriert gleichzeitig, warum es keine moralische Überlegenheit gibt. Warum das Urvertrauen in das Gute und in den Menschen die Grundlage funktionierender Ordnung und erfüllten menschlichen Lebens ist. Es ist sehr interessant, sich mit den Dingen ganz grundsätzlich zu beschäftigen und vom Grund auf zu denken. Wie funktioniert Gesellschaft? Wie wollen wir zusammenleben? Wie bemessen wir ein Gleichgewicht zwischen individuellem Streben und kollektivem Zusammenleben?
Der Kollektivismus und der Zwang gegen die eigene Freiheit versucht in jeder Zeit, in jeder Epoche, in jeder Familie, in jedem einzelnen Menschen gegen die Menschlichkeit anzukämpfen.
Artikel 1 gibt die Antwort: erst der Bürger, dann der Staat, erst die Würde und dann die Pflicht. Und diese Würde ist auch nicht verhandelbar und nicht veränderbar. Wer sie angreift, greift die Ideologie des Guten und der Wahrheit an. Wer glaubt, dass es keine Wahrheit gibt und kein Gutes — der kann nie wirken, denn er blockiert nur, er hat den Kontakt zu der Menschlichkeit verloren, er hat den Kontakt zu sich selbst verloren. Und wer den Kontakt zu sich selbst verloren hat, darf niemals in Verantwortung geraten, für andere zu sorgen.
Artikel 1. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Nicht: die Würde des gebildeten Menschen. Nicht: die Würde desjenigen, der sie sich verdient hat. Nicht: die Würde des Starken, des Nützlichen, des Mehrheitsfähigen oder auch nur die Würde des Menschen, der nie schlimmes getan hat oder nie die Würde eines anderen verletzt hat. Die Würde des Menschen — ohne Bedingung, ohne Begründung. Das ist der erste Satz unserer Verfassung, und er ist kein juristischer Satz. Er ist ein Bekenntnis. Ein Bekenntnis zu etwas, das man nicht beweisen kann — und das genau deshalb so stark ist, weil es uns zeigt, wo wir Wahrheit finden.
Wenn die Grundlage von Wahrheit und Zusammenleben nicht rational ergründbar ist, dann sind die ganzen Religionen und spirituellen Wege vielleicht doch gar nicht so schlecht, wenn sie nicht die Ersatzideologie für menschenverachtende Willkür werden, weil wenn sie das nicht werden, können sie die Hinwendung zum Wahren sind, weil das wahrhaftig Wahre sie nur bei sich selbst finden.
Es gibt Menschen, die glauben, sich moralische Überlegenheit anmaßen zu können. Sie glauben, intellektuelle Käfige bauen zu dürfen, das Grundgesetz und Artikel 1 sagt etwas anderes. Das Grundgesetz traut dem Menschen etwas zu. Es sagt für immer: erst der Bürger und dann der Staat und Freiheit hat mal bessere Konjunktur und Freiheit hat mal schlechtere Konjunktur. Freiheit stirbt immer zentimeterweise und alles beginnt nur im Geiste und dieses Sterben findet bereits jetzt und immer statt, in jedem von uns, zu jeder Zeit und es liegt an uns, mit dieser Dualität des Guten und Schlechten im menschlichen Daseins umzugehen und die Antwort zum Guten liegt nur bei uns selbst.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Vielleicht ist das der mutigste Satz, den ein Staat je über sich selbst geschrieben hat.
Sophie Laub Garcia
Artikel 3 GG
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männer und wirkt auf die Beseitigung bestehenden Nachteile hin. Niemand darf wegen seines Geschlechts, seine Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens oder seiner politischen anschauen, benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Ich finde diesen Artikel besonders wichtig, weil jeder Mensch fair behandelt werden sollte. Niemand sollte ausgeschlossen oder schlechter behandelt werden, nur weil er anders aussieht, eine andere Herkunft hat oder an etwas anderes glaubt. Gerade heute erlebt man leider immer noch Diskriminierung und Beleidigungen. Sei es in der Schule, im Internet oder im Alltag. Außerdem soll dieser Artikel dafür sorgen, dass alle die gleichen Rechte und Chancen haben. Das ist wichtig für eine gerechte Gesellschaft und für ein friedliches Zusammenleben. Besonders wichtig finde ich auch die Gleichberechtigung von Männern und Frauen, weil früher die Frauen leider nicht die gleichen Möglichkeiten hatten wie die Männer. Art. 3 ist also wichtig, weil er uns daran erinnert, dass alle Menschen gleich viel wert sind und mit Respekt behandelt werden sollten. Gerade die Vielfalt ist das, was eine starke und vielfältige Gesellschaft ausmacht.
Marlene Laura Bergmann
Artikel 3 GG Absatz 2
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Dieser Artikel ist mir wichtig, weil ich es unangemessen und ungerecht empfinde, Menschen aufgrund ihres Geschlechts nicht gleich zu behandeln. Leider kommt es in Bereichen wie dem Arbeitsmarkt heutzutage immer noch dazu, dass Frauen und queere Menschen ein geringeres Gehalt als ein Mann für die gleiche Arbeit erhalten. Genau wie in dem Jahr 2014 liegt der Gender Gap am Arbeitsmarkt von 2025 unverändert bei 37%. Dieser betrachtet nicht nur den Gender Pay Gap, sondern auch den Gender Hours Gap und den Gender Employment Gap. Diese 37% beziehen sich nur auf Deutschland, wobei der unbereinigte Gender Pay Gap bei durchschnittlich 16% liegt. In anderen Worten bedeutet dies, dass Frauen pro Stunde im Schnitt 4,24€ weniger als Männer verdienen. Hinzu kommt, dass sie stark unterrepräsentiert sind, wenn es zur politischen und gesellschaftlichen Teilhabe kommt. Ich würde mir wünschen, dass mehr darauf geachtet wird, dass es keine geschlechterspezifischen Benachteiligungen mehr gibt, da diese nicht mit Artikel 3 Absatz 2 im Grundgesetz übereinstimmen.
Marie Kexel
Artikel 3 GG Absatz 2
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Ein Satz, der so einfach klingt und doch so schwer in seiner Umsetzung erscheint. Ein Satz, der so selbstverständlich sein sollte und es doch nicht ist. Gleichberechtigung ist längst im Grundgesetz verankert, doch der viel entscheidendere Punkt ist, ob sie auch in unser tägliches Dasein integriert ist?
Als junge Frau beschäftigt mich dieses Thema sehr. Denn obwohl wir in einer modernen Gesellschaft leben, gibt es immer noch geschlechterspezifische Unterschiede z.B. im Sprachgebrauch, Karriere, Chancen und in Führungspositionen. Noch immer verdienen Frauen weniger als Männer. Aktuell liegt der Gender Pay Gap bei knapp 16%. Noch immer müssen Frauen härter arbeiten, um die gleiche Anerkennung zu erlangen. Und noch immer sind veraltete Rollenbilder fest in der Gesellschaft verankert. Hierbei dürfen wir nicht aus den Augen verlieren, wie anstrengend und lange der Weg der Gleichberechtigung bereits war. 1958 wurde die Gleichberechtigung in der Ehe das erste Mal weiter gesetzlich gefestigt und erst 1977 durften verheiratete Frauen ohne die Zustimmung ihres Ehemannes über ihre Berufswahl entscheiden. Das ist gerade einmal ein paar Jahrzehnte her.
Wir dürfen stolz über unseren Fortschritt sein. Dennoch dürfen wir uns auf diesem Fortschritt nicht ausruhen und erst gar nicht ihn für ausreichend halten. Denn echter Wandel entsteht durch Menschen, die bereit sind, umzudenken und das Gewohnte zu hinterfragen. Denn wir sind erst am Ziel, wenn die alten Rollenbilder abgelegt wurden. Wir sind erst am Ziel, wenn es keine Missstände in unserem Alltag mehr gibt. Wir haben erst die Ziellinien erreicht, wenn keine junge Frau sich mehr Gedanken um ihre Zukunft in Bezug auf Gleichberechtigung machen muss. Und selbst dann dürfen wir dieses Recht nicht als selbstverständlich betrachten. Wir sind privilegiert und das dürfen wir niemals vergessen.
Und genau hier beginnt Verantwortung. Denn wie Artikel 3 besagt, greift der Staat aktiv ein, um bestehende Ungleichheiten zu bekämpfen, damit Gleichberechtigung nicht nur auf dem Papier besteht. Aber dazu kann nicht nur der Staat beitragen, sondern auch wir als Gesellschaft, also du und ich, tragen Verantwortung. Gemeinsam können wir veraltete Rollenbilder ablegen und für mehr Gleichberechtigung, Integration und Verständnis im Alltag sorgen.
Ich möchte mit diesem Beitrag darauf aufmerksam machen, dass es oftmals nicht reicht, dass Rechte im Grundgesetz verankert sind, sondern dass auch ein gesellschaftlicher Wandel stattfinden muss. Demokratie reicht nicht nur auf dem Papier, wir alle müssen sie auch leben.
Justus Grams
Artikel 3 GG Absatz 2
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Wofür er wichtig ist:
Artikel 3 ist wichtig für ein Leben, an dem jeder gleichermaßen und auf derselben Ebenen teilnehmen kann. Es lässt keine nach Geschlechtern geordnete Hierarchie zu. Alle Menschen haben gleichwertige Meinungen, die von allen gleichermaßen geschlechterunabhängig zu berücksichtigen sind. Er sorgt dafür, dass alltägliche Aufgaben nicht den jeweiligen Geschlechtern zugeordnet werden, und dass es keine festen Rollenbilder in einem Haushalt gibt.
Wo er missachtet wird:
Frauen arbeiten immer noch viel mehr in Teilzeit und werden dadurch um 16% weniger bezahlt als Männer. Das liegt daran, dass man mit dem weiblichen Geschlecht immer noch häuslicher Arbeit assoziiert, da es immer noch normal ist, dass Frauen neben ihrer Arbeit vorrangig für die Kinderbetreuung verantwortlich sind. Aufgrund dessen haben Frauen auch beruflich weniger Aufstiegschancen. Deshalb sind auch nur 25,5% der Vorstände deutscher DAX-Unternehmen Frauen. Es gibt außerdem deutliche „Regelmäßigkeiten“ zur Berufswahl, so sind 86% der Frauen in Deutschland in Pflegeberufen tätig, aber nur 11,7% in Handwerksberufen. Das liegt an dem immer noch sehr stark vorhandenen Klischee, dass Frauen keine physisch anstrengende Arbeit zutraut.
Felicitas Viana Bressem
Artikel 3 GG Absatz 2
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Ich finde diesen Artikel wichtig, weil er dafür sorgt, dass es rechtlich verstärkt wird, dass Frauen und Männer die gleichen Rechte haben. Früher war das nämlich nicht so. Frauen durften viele Dinge nicht selbst entscheiden. Sie konnten oft nicht den Beruf machen, den sie wollten, und hatten weniger Rechte als Männer. Deshalb wurde nach dem Zweiten Weltkrieg dieser Satz in das Grundgesetz geschrieben. Er sollte dafür sorgen, dass Frauen und Männer endlich die gleichen Rechte haben.
Ich finde, dieser Artikel ist auch heute noch sehr wichtig. Denn obwohl sich schon vieles verbessert hat, gibt es immer noch Ungleichheiten. Zum Beispiel verdienen Frauen, die genauso qualifiziert sind, weniger als ihre männlichen Kollegen. Studien zeigen z.B. auch, dass Bewerbungen von Frauen schlechter bewertet werden und das nicht mal mit Absicht und es existieren immer noch die sogenannten Rollenbilder.
Artikel 3 Absatz 2 bedeutet für mich deshalb nicht nur gleiche Rechte auf dem Papier, sondern auch gleiche Chancen im Alltag. Jeder Mensch sollte selbst entscheiden dürfen, was er mag, wen er mag, welchen Beruf er später ausüben möchte oder wie er leben will – unabhängig davon, ob man ein Mädchen oder ein Junge ist.
Besonders wichtig finde ich, dass Respekt und Gleichberechtigung schon in der Schule beginnen. Darmstadt unterstützt Mädchen hierbei aktiv zum Beispiel mit dem Girls‘ Day. Das ist ein Tag, an dem sich Mädchen ein Beruf angucken dürfen, damit Mädchen dieselben Chancen bekommen wie Jungs. Ich finde aber auch, dass das LGG die Gleichberechtigung aktiv im Unterricht behandelt, denn niemand sollte ausgelacht oder ausgeschlossen werden, nur weil er anders ist oder nicht in typische Rollenbilder passt. Wenn wir lernen, fair miteinander umzugehen, wird unsere Gesellschaft gerechter.
Außerdem steht im Grundgesetz auch, dass der Staat die tatsächliche Gleichberechtigung fördern soll. Das bedeutet, dass nicht nur gesagt wird „Alle sind gleich“, sondern dass auch etwas dafür getan werden muss. In Darmstadt finde ich, wird der Artikel schon gut durchgesetzt z.B. durch eigene Gleichstellungsbeauftragte, die dafür sorgen, dass Männer und Frauen im öffentlichen Leben gleichbehandelt werden.
Bei manchen Themen klappt es aber noch nicht perfekt, wie z.B. dass Frauen und Männer sich abends an manchen Orten unsicher fühlen wie z.B. am Bahnhof oder in dunklen Straßen. Da würde ich vorschlagen, mehr Lichter anzubringen, mehr Polizei und Sicherheit am Bahnhof zu platzieren oder dass es noch immer zu wenig Unterstützung für Alleinerziehende gibt z.B. bei den hohen Mieten und zu wenig Betreuungsangeboten.
Ich finde, Artikel 3 Absatz 2 zeigt, wie wichtig Freiheit, Respekt und Gerechtigkeit in Deutschland sind. Gleichberechtigung geht uns alle etwas an – nicht nur Erwachsene, sondern auch uns Jugendliche. Denn wir entscheiden mit, wie unsere Zukunft aussieht.
Ich finde es unfassbar wichtig, dass es diesen Artikel gibt und als ich erfahren habe, wie hart darum viele Jahre gekämpft wurde, war ich schockiert. Denn dieser Artikel war für mich immer selbstverständlich, aber als ich mich tiefer in die Recherche begeben habe, habe ich gemerkt, dass er doch nicht so selbstverständlich ist, wie ich immer gedacht habe und dieser Satz unglaublich wichtig ist.
Marla Luisa Füllgraf
Artikel 3 GG Absatz 3
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Ich finde dieses Gesetz wichtig für unsere Gleichberechtigung. Es ist ein Versprechen: Alle sollen die gleichen Chancen haben – egal wer wir sind. Aber wenn wir ehrlich sind, aber die Realität sieht oft ganz anders aus. Täglich werden Menschen wegen ihrer Herkunft oder Religion benachteiligt. Und das beginnt schon im Kleinen:
- Jemand bekommt eine Wohnung nicht, weil sein Name „fremd“ klingt.
- Ein Mädchen mit Kopftuch wird in der Schule schräg angeschaut.
In solchen Momenten merkt man, dass der Gedanke des Grundgesetzes im Alltag nicht immer umgesetzt wird.
Besonders deutlich wird das beim Thema Behinderung. Hier geht es nicht nur um Worte, sondern um echte Barrieren. Manchmal werden Menschen mit Behinderung wie Menschen zweiter Klasse behandelt. Nicht nur durch fehlende Rücksicht, sondern auch durch Entscheidungen, bei denen man sie bewusst nicht mitdenkt oder sogar ausschließt, weil es „zu kompliziert“ wäre, sie einzubeziehen. Ein Beispiel dafür sehen wir sogar an unserer eigenen Schule in Darmstadt. In den Ferien wurden Rollstuhlrampen gebaut – und das ist ein guter Schritt. Aber wenn man genauer hinschaut, merkt man: Es ist nur eine halbe Lösung. Ein Rollstuhlfahrer kommt zwar ins Gebäude hinein, aber: - er kommt nicht in den Kunstraum ganz oben oder in die 30er Räume.
Das bedeutet konkret: Wenn wir einen Mitschüler im Rollstuhl hätten, könnte er dort am Unterricht nicht teilnehmen. Ich finde, solche Situationen zeigen, dass wir über Lösungen nachdenken müssen. Man könnte zum Beispiel überlegen: - Unterrichtsräume so zu tauschen, dass alle erreichbar sind.
- alternative Räume zu nutzen.
- oder politisch zu diskutieren, dass Schulen von Anfang an verpflichtet werden sollten, vollständig barrierefrei gebaut zu werden, damit niemand später ausgeschlossen wird.
Denn ein Gebäude ist nur dann wirklich wertvoll, wenn es für alle offen ist.
Leonard Bax
Artikel 4 GG Absatz 1
„Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“
Ich finde diesen Artikel wichtig, weil es ein friedliches Zusammenleben unterschiedlicher Religionen ermöglicht. Doch sind andere Religionen dem Christentum gleichgestellt? In vielen deutschen Städten wird diskutiert, ob eine Moschee höher als eine Kirche sein dürfe. Das bedeutet, dass andere Religionen dem Christentum untergeordnet sein sollten. Aber es gibt auch positive Aspekte. So gibt es z.B. das internationale Begegnungsfest, welches den Austausch unterschiedlicher Religionen ermöglicht. Dank Artikel 4 soll niemand wegen seines Glaubens diskriminiert werden. Ich wünsche mir diesen Artikel auf der ganzen Welt.
Jens Bergemann und Jonathan Hechler
Artikel 1+3+4 GG
Im Rahmen eines früheren Projektes zum Thema Grundgesetz haben wir uns mit dem Schicksal einer Familie aus dem nordhessischen Ulrichstein beschäftigt.
Diese Familie war eine jüdische Familie aus unserer Region und steht heute stellvertretend für viele jüdische Familien in Deutschland, die während der Zeit des Nationalsozialismus Schritt für Schritt ausgegrenzt, entrechtet und verfolgt wurden. Es waren Menschen mit Familien, Berufen, Freunden und einem Zuhause mitten in unserer Gesellschaft. Und genau das macht diese Geschichte so wichtig: Sie zeigt, dass Ausgrenzung nicht irgendwo beginnt, sondern mitten unter Menschen.
Wenn wir heute auf diese Schicksale blicken, stellt sich auch die Frage, welche Lehren Deutschland daraus gezogen hat. Eine der wichtigsten Antworten darauf ist unser Grundgesetz.
Nach den Erfahrungen der NS-Zeit war klar, dass ein Staat niemals wieder Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Glaubens oder ihrer Identität entrechten darf. Deshalb beginnt unser Grundgesetz mit einem Satz, der bis heute das Fundament unserer Demokratie ist: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Dieser erste Artikel bedeutet, dass jeder Mensch denselben Wert besitzt – unabhängig von Religion, Herkunft oder Lebensweise. Gerade die Geschichten jüdischer Familien wie dieser zeigen, warum dieser Schutz der Menschenwürde so wichtig ist.
Ebenso wichtig ist Artikel 3 des Grundgesetzes. Dort heißt es, dass niemand wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Herkunft oder seines Glaubens benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Dieser Artikel steht für Gleichheit und gegen jede Form von Diskriminierung. Er erinnert uns daran, wohin es führen kann, wenn Menschen nicht mehr als gleichwertig angesehen werden.
Auch Artikel 4 hat eine besondere Bedeutung. Dort wird die Freiheit des Glaubens und der Religion geschützt. Menschen sollen ihren Glauben frei leben können, ohne Angst vor Ausgrenzung oder Verfolgung haben zu müssen. Genau diese Freiheit wurde jüdischen Menschen damals genommen.
Deshalb ist die Erinnerung heute mehr als ein Blick in die Vergangenheit. Erinnerung bedeutet Verantwortung. Verantwortung dafür, dass Menschenwürde, Gleichheit und Religionsfreiheit niemals selbstverständlich werden. Die Geschichte dieser Familie erinnert uns daran, warum unser Grundgesetz nicht nur ein juristischer Text ist, sondern ein Schutzversprechen für alle Menschen in unserem Land.
Emily Loreley Tepperis
Artikel 5 GG
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“
Ich habe mir diesen Artikel ausgesucht, weil ich ihn wichtig finde. In Artikel 5 geht es darum, dass jeder seine Meinung frei sagen darf. Das finde ich wichtig, weil alle Menschen unterschiedlich denken und ihre Meinung haben dürfen. Niemand sollte Angst haben müssen, etwas zu sagen. Man merkt das auch im Alltag, zum Beispiel in der Schule, zu Hause oder im Internet. Dort sprechen Menschen über ihre Gedanken und diskutieren miteinander darüber. Auch Nachrichten, Zeitungen und soziale Medien gehören dazu. Wir sehen also jeden Tag, dass Meinungsfreiheit eine große Rolle spielt. Trotzdem wird Artikel 5 nicht immer gut umgesetzt. Im Internet gibt es zum Beispiel manchmal Beleidigungen oder Hass, nur weil sie eine andere Meinung haben. Auch falsche Informationen werden manchmal verbreitet. Deshalb gibt es Grenzen, zum Beispiel wenn jemand andere beleidigt oder verletzt. Diese Regel sollte dafür sorgen, dass alle Menschen geschützt werden. Ich finde aber trotzdem, dass Artikel 5 gut funktioniert. Menschen dürfen demonstrieren, ihre Meinung sagen und kritische Fragen stellen. Das ist nicht in jedem Land so. Ich finde Artikel 5 wichtig für die Demokratie, weil er dafür da ist, dass wir offen reden können und unterschiedliche Meinungen haben dürfen. Ohne diesen Artikel wäre das Zusammenleben viel schwieriger.
Ece Öncül
Artikel 5 GG Absatz 1
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Das klingt so selbstverständlich. Fast schon einfach. Weil wir damit aufgewachsen sind. Weil Freiheit für uns inzwischen normal geworden ist und weil unsere Stimme für uns eben Alltag ist. Eigentlich aber ist sie ein Privileg. Ein unsichtbares. Aber ein wichtiges. Wenn man über die Grenzen Deutschlands schaut, gibt es immer wieder Menschen, denen genau diese Stimme genommen wird. Und dort, wo die Stimme der Menschen nicht mehr existiert, zeigt sich vor allem eines: Angst. Und zwar nicht nur Angst vor anderen. Sondern irgendwann auch Angst vor sich selbst. Vor den eigenen Gedanken, die gefährlich werden könnten. Vor der eigenen Stimme, die plötzlich nicht mehr ganz klingt wie die eigene. Vor den eigenen Worten, die falsch sein könnten. Lebensgefährlich sein könnten. Und diese Menschen lernen: Sie lernen vorsichtig zu sein. Leise zu sein. Unsichtbar zu werden. Und genau das finde ich so erschreckend. Denn viele Veränderungen in der Geschichte wurden von Menschen angestoßen, die sprechen konnten und durften. Es wird doch immer gesagt, man soll „Nein“ sagen, wenn etwas nicht passt. Dass Wahrheit wichtig und Wegsehen nie die Lösung sei. Aber genau dafür braucht man eben eine Stimme. Denn eine Demokratie funktioniert nur so lange, wie Menschen sprechen dürfen und andere bereit sind zuzuhören. Weil Demokratie nicht davon lebt, dass alle dasselbe denken, sondern davon, dass Menschen verschieden denken dürfen. Für mich ist Artikel 5 deshalb nicht nur ein Gesetzestext. Er schützt nicht nur die Meinungen. Er schützt die Menschen dahinter. Er gibt Freiheit und zeigt gleichzeitig, wie zerbrechlich sie doch eigentlich ist. Er bringt uns bei, Verantwortung über unsere Worte zu haben. Denn Worte sind machtvoll. Sie können manipulieren, verletzen, verängstigen. Aber sie können auch verbinden, verändern und verbessern. Er gibt uns die Möglichkeit, Menschen zu verstehen. Oder sie vielleicht auch nicht zu verstehen, aber ihnen trotzdem zuzuhören. Sie zu sehen. Ihre Stimme ernst zu nehmen. Und vielleicht gibt uns dieser Artikel noch etwas anderes: Hoffnung. Die Hoffnung, dass Menschen niemals aufhören, ihre Stimme zu benutzen. Und dass es immer jemanden gibt, der den Mut hat, sie zu erheben. Denn jede Stimme zählt. Auch die leiseste.
Roque Hergert
Artikel 5 GG Absatz 3
„Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“
Der Artikel ist für mich wichtig, weil er etwas schützt, dass unseren Alltag und unsere Zukunft direkt beeinflusst: die Freiheit, eigene Ideen zu haben und Dinge zu hinterfragen. Ich finde, Menschen sollten ihre Meinung sagen, kreativ sein und neue Wege ausprobieren dürfen, ohne Angst davor zu haben, sofort verurteilt zu werden. Gerade Kunst und Wissenschaft leben davon, dass Menschen anders denken und nicht einfach alles akzeptieren. Mir persönlich ist das wichtig, weil ich finde, dass Fortschritt nur entstehen kann, wenn Menschen frei denken dürfen. Viele Dinge, die heute selbstverständlich sind, gäbe es ohne diese Freiheit wahrscheinlich gar nicht.
Genauso wichtig finde ich aber auch den zweiten Teil des Artikels: „Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“ Für mich bedeutet das, dass Freiheit und Verantwortung zusammengehören. Gerade Lehrerinnen und Lehrer prägen junge Menschen stark. Deshalb sollen sie Freiheit nicht nur nutzen, sondern auch schützen, indem sie Respekt, Offenheit und demokratische Werte weitergeben. Für mich zeigt dieser Artikel deshalb, wie wichtig Freiheit in einer demokratischen Gesellschaft ist. Nicht nur für Wissenschaft oder Kunst, sondern für uns alle.
Nimet Özcan
Artikel 6 GG Absatz 2
„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“
Artikel 6 Absatz 2 des GG erklärt genau, wer eigentlich genau die wichtigste Verantwortung für ein Kind trägt und wie dabei die Eltern und der Staat zueinander stehen. Er macht darauf aufmerksam, dass Kinder gepflegt und erzogen werden müssen, damit sie in guten Umständen aufwachsen können. Schließlich sind die Kleinen von heute, die Großen von morgen. Dies soll gleichzeitig dazu dienen, dass die körperliche und seelische Entwicklung der Kinder gefördert wird. Außerdem ist der Artikel auch eine schätzenswerte Erinnerung für die Eltern, dass sie neben ihrer Pflicht auch das Recht auf die eigene Entscheidung in der Erziehung ihrer Kinder haben. Sie müssen sich hierdurch nicht um Einmischungen des Staates sorgen, sofern ihre Pflichten erfüllen.
Somit ist dieser Artikel für mich nicht nur ein Gesetzestext, sondern auch eine manchmal vergesse Botschaft, dass Kinder Schutz, Liebe und eine verantwortungsvolle Erziehung brauchen, über die wiederum der Staat wacht.
Lovisa Albert
Artikel 6 GG Absatz 4
„Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.“
Ich habe mich für Artikel 6 Absatz 4 entschieden, da ich denke, wir sollten das, was Mütter bei der Erziehung und der Schwangerschaft leisten, noch mehr anerkennen und schätzen. Dies kann bereits bei kleinen Dingen im Alltag geschehen, wie einer schwangeren Frau einen Platz im Bus oder der Bahn zu geben oder einer Mutter helfen, den Kinderwagen über eine Stufe zu heben. Außerdem sollte ein Kind zu bekommen, keine Belastung für Arbeit oder Sozialleben sein. Dies wird zum Beispiel durch Mutterzeit, Kindergeld und Mutterschutzgesetz geregelt. Dies alles ist eine Hilfe, das Familienleben mit der Arbeitswelt zu vereinbaren. All diese Gesetzte beruhen auf diesem Artikel und sind für die Zukunft essenziell. Damit Kinder in guten und sicheren Verhältnissen geboren werden und aufwachsen können.
Wim Jasper Herrmann
Artikel 8 GG Absatz 1
„Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“
Ich finde es sehr gut, dass es Artikel 8,1 gibt, da es wichtig ist, seine Meinung in einer öffentlichen Versammlung teilen zu können. Es ist ebenso gut dafür, seine politischen Meinungen z.B. auf einer Demonstration zu äußern. Jeden Morgen mit dem Wissen aufzuwachen, heute könnte ich theoretisch eine Versammlung gestalten, um Dinge zu diskutieren, ist sehr schön. Ich finde es schade, dass es dieses Gesetz in manchen anderen Ländern nicht gibt und es deswegen keine freie Meinungsäußerung gibt und Diktatoren z.B. an der Macht bleiben und man diese nicht abwählen kann. Es wäre gut, wenn dieses Gesetz auch in anderen Ländern eingeführt wird, damit Leute ihr Recht haben, sich zu versammeln und ihre Ansichten zu diskutieren.
Klara Renner
Artikel 12 GG
„Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden. Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht. Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.“
Ich finde, Artikel 12 unseres Grundgesetzes ist ein wichtiger Artikel, denn er lässt uns selbst entscheiden, welchen Weg wir nehmen möchten. Ich habe diesen Artikel ausgewählt, weil ich es schade finde, dass dieses Recht nicht weltweit als Gesetz gilt. Es ist schön zu wissen, dass ich selbst über meine Zukunft entscheiden kann. Das ist schließlich nicht in allen Ländern so. Hier in Deutschland kann ich den Beruf wählen, den ich ausüben möchte. In anderen Ländern haben Frauen nicht das Recht darüber zu entscheiden, welchen Beruf sie ausüben möchten und ob sie überhaupt arbeiten dürfen. Aber ist es gerecht, dass hier in Deutschland Frauen für die gleiche Arbeitsstelle bis zu 16% weniger verdienen als Männer? Natürlich nicht, denn dies widerspricht dem Grundgesetz Artikel 3 „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“.
Ben Steckenreuter
Artikel 23 GG Absatz 1
„Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.“
Nun ist es soweit und unser Grundgesetz feiert seinen bereits 77. Geburtstag. Jedoch war es über all die Zeit seiner Existenz hinweg nicht statisch, sondern wurde bis heute vielfach geändert. So hat es sich zusammen mit Gesellschaft und der Welt weiterentwickelt. Doch der eben in Teilen vorgetragene Artikel 23 stellt nicht nur mit Blick auf seinen aktuellen Inhalt einen besonderen Meilenstein auf dem Weg dieser Entwicklung dar. Denn an seiner Stelle wurde bis zur Wiedervereinigung Deutschlands im Oktober 1990 der zunächst noch auf elf Bundesländer beschränkte “Geltungsbereich” des Grundgesetzes geregelt – mit der dann eingelösten Option zur Erweiterung. Heute dagegen findet sich hier auf geradezu symbolische Weise ein einzigartiges Zeugnis internationaler Zusammenarbeit und Integration. Rein wörtlich betrachtet mag Artikel 23 vielleicht kompliziert und juristisch nüchtern wirken, jedoch bekennen wir uns durch ihn zu unserer gemeinsamen europäischen Identität. Meiner Ansicht nach ist es ein schönes Gefühl, zu wissen, dass wir so über Landesgrenzen hinweg gemeinsame Werte wie Frieden, Freiheit, Toleranz und Demokratie teilen. Diese besondere Übereinkunft spiegelt sich auch in den Reisefreiheiten der EU wider: Offene Grenzen über so viele Länder und eine gemeinsame Währung sind nicht selbstverständlich. Daher erweisen sich für mich vor allem Projekte wie DiscoverEU als wichtiger Beitrag für die Lebendigkeit eines „EU-Spirits“. Dieses spezielle Projekt gibt jungen Erwachsenen wie uns (Schülern) nämlich die Chance, Europa für einen Monat mit dem Zug zu erkunden. Die daraus entstehende kulturelle Verständigung ist in einer Zeit, in der sogar in Europa selbst Krieg herrscht, ein unersetzbares Gut. Gegen die aktuell stärker werdende Zwietracht sollten wir daher geeint ein Zeichen setzen und sagen: „Gemeinsam sind wir stärker”. Eben genau so, wie es auch unser Grundgesetz durch den Artikel 23 tut.
Fabian Zimmermann
Artikel 97 GG
„Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen. Die hauptamtlich und planmäßig endgültig angestellten Richter können wider ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung und nur aus Gründen und unter den Formen, welche die Gesetze bestimmen, vor Ablauf ihrer Amtszeit entlassen oder dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben oder an eine andere Stelle oder in den Ruhestand versetzt werden. Die Gesetzgebung kann Altersgrenzen festsetzen, bei deren Erreichung auf Lebenszeit angestellte Richter in den Ruhestand treten. Bei Veränderung der Einrichtung der Gerichte oder ihrer Bezirke können Richter an ein anderes Gericht versetzt oder aus dem Amte entfernt werden, jedoch nur unter Belassung des vollen Gehaltes.“
Der Artikel 97 unseres Grundgesetzes ist essentiell für die Funktionsweise der Judikative in Deutschland. Die rechtssprechende Gewalt wird durch Richter auf verschiedenen Ebenen ausgeübt, die nur dem Gesetz unterworfen sind. Denn sobald Urteile nicht mehr auf festen Gesetzen beruhen, sondern zum Beispiel auf Moralvorstellungen oder politischen Ideologien, kommt es zwangsweise zu richterlicher Willkür. Das Grundgesetz schafft hier eine klare Grenze: Richter sollen einzig nach geltendem Recht entscheiden. So unterliegen sie nicht irgendwelchen politischen Weisungen. Dadurch steht auch vor Gericht niemand über dem Gesetz. Dort kann man sich also sicher sein, dass je nach Zuständigkeitsbereich nach Gesetztestexten wie dem Strafgesetzbuch oder Bürgerlichen Gesetzbuch entschieden wird. Weil auch diese Gesetze immer ausgelegt werden müssen, ist vollständige Rechtssicherheit ein Ideal, dem man sich nur annähern kann und muss. Dennoch hat sich diese Gesetzesbindung der Judikative historisch als verlässlichste Grundlage einer rechtsstaatlichen Judikative erwiesen.
Absatz 2 stärkt zusätzlich die Unabhängigkeit der Richter, indem sie vor willkürlicher Entlassung oder politischem Druck geschützt werden. Gerade bei einer so zentralen Rolle im Staat ist diese Absicherung entscheidend. In totalitären Systemen wie Nordkorea etwa ist die Rechtsprechung faktisch dem Regime unterstellt und dient der Durchsetzung der herrschenden Ideologie. Das bloße Vorhandensein von Gerichten garantiert also noch keinen Rechtsstaat. Entscheidend ist, ob Richter tatsächlich unabhängig urteilen können – auch dann, wenn ihre Entscheidungen politisch unbequem sind.
Auch Demokratie allein garantiert noch keinen Rechtsstaat. Denn Gerichte dürfen nicht nach wechselnden Mehrheitsmeinungen und -stimmungen urteilen, da jegliche Rechtssicherheit verloren ginge. Und die Türkei zeigt heute, dass auch eine bloße Gesetzesbindung auf dem Papier nicht ausreicht. Wenn Gerichte politischem Druck ausgesetzt sind, Richter bspw. durch regierungsnahe Personen ersetzt werden, verliert die Judikative ihre grundlegendste Aufgabe: den Bürger vor Machtmissbrauch zu schützen.
Gerade im Vergleich dazu wird deutlich, wie wichtig insbesondere die Unabhängigkeit der Richter ist! Artikel 97 schützt in der Gesetzesbindung einerseits nicht nur die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats, sondern den Einzelnen vor Machtmissbrauch und willkürlichen Entscheidungen. Die politische Unabhängigkeit des Richters andererseits ist kein Selbstzweck – sondern ein Schutz für jeden Menschen.
Anton Schreiber
Artikel 146 GG
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Was heißt das konkret? Der Artikel 146 wurde eingeführt, um nach der Wiedervereinigung Deutschlands die Möglichkeit zu eröffnen, eine durch das Volk legitimierte Verfassung einführen zu können, die das Grundgesetz ablösen sollte. Anders als gedacht, wurde Artikel 146 im Jahr 1990 nicht angewandt, sondern angepasst – nicht aber abgeschafft. Das heißt, dass das Grundgesetz, welches wir heute feiern und ehren, mitsamt seiner Artikel 1 und 79 abgeschafft werden kann. Artikel 79 (die Ewigkeitsklausel) gilt nur innerhalb des Gesetzes, was bedeutet, dass eine neue Verfassung diesen Artikel nicht mehr beinhalten müsste – somit auch nicht die Artikel 1-20, die seit immerhin 77 Jahren das Fundament der deutschen Rechts- und Werteordnung bilden.
Behält man diese Möglichkeit im Hinterkopf, so sollte man sich vor Augen führen, dass unser Gesetz nur so stark ist, wie die Bevölkerung, die es trägt. Endet die Legitimation durch die Mehrheit des Volkes, so endet auch die Existenz des Grundgesetzes. Genau das macht unsere Verfassung zerbrechlich. Daher gilt es, das Grundgesetz, welches unsere Freiheit vor dem Staat schützt, kurz unsere Demokratie zu bewahren. Die Wertschätzung dieses Privilegs sollte sich in unserem Engagement für die Demokratie und – ja – auch in Wahlen äußern. Doch dabei sollte ein dem Grundgesetz gerecht werdender Umgang gepflegt werden. Menschen auszugrenzen, die nicht in das vermeintliche Narrativ des Demokratieschützenden passen, ist kein demokratischer Umgang. Durch Ausgrenzung, Zuweisung zu politischen Lagern oder eine fehlende Akzeptanz für Positionen jenseits der eigenen, verstärkt man eine sinkende Unterstützung für die deutsche Demokratie und damit das Grundgesetz. Aufgrund dieser sinkenden Akzeptanz sollen auch staatlich organisierte Erinnerungs- oder Wertschätzungstage eingeführt werden, die zum Mitschwimmen in einer Masse einladen. Lehrt das Grundgesetz nicht Individualität des Einzelnen, freie Entfaltung und damit die Fähigkeit, selbst zu denken? Massenmeinungen, auch wenn sie gut gemeint sind, sind sehr anfällig für Versteifung und Ausgrenzung – um sich selbst im positiven abzugrenzen.
Jetzt frage ich mich: wollen wir das Grundgesetz durch demokratischen Umgang und selbstständiges Denken schützen, oder verlassen wir uns längst auf andere, genau das für uns zu tun? Meine Einladung an euch, darüber nachzudenken.


